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   OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80   

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https://dejure.org/1980,8314
OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80 (https://dejure.org/1980,8314)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.1980 - 3 W 147/80 (https://dejure.org/1980,8314)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 1980 - 3 W 147/80 (https://dejure.org/1980,8314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1806
    Vormundschaft und Pflegschaft; Unzulässigkeit einer gerichtlichen Auflage an den Vormund nach § 1806 BGB zur Anlage von Mündelgeld aus dem Einkommen des Mündels zu Zwecken der Bildung von Ersparnissen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1980, 471
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 27.08.1980 - 3 W 99/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80
    « Mit Beschluß vom 21. April 1980 (3 W 99/80 - n.v.) hat der Senat diese weitere Beschwerde der Vormünderin als unzulässig verworfen, weil sie nicht formgerecht eingelegt war (§ 29 Abs. 1 FGG).
  • BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81

    Zulässigkeit eines Vorbescheides zur Vermeidung der Erteilung eines unrichtigen

    Ob eine Verfügung von Todes wegen der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen und deren Verkennung als eine Gesetzesverletzung i.S. des § 27 FGG anzugehen ist (BayObLGZ 1976, 67/74 f.; 1979, 427/431; 1982, 59/65; BayObLG Rpfleger 1980, 471 f., je mit Nachw.).

    1 Z 166/76">1977, 59/65; 1976 67/76; BayObLG Rpfleger 1980, 471 f.).

  • BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an ein wirksames Testament;

    Der Widerruf ( § 2254 BGB ) muß nicht ausdrücklich sein, er kann vielmehr auch aus einer widersprechenden, anderweitigen Verfügung nach § 2258 BGB entnommen werden (BayObLGZ 1956, 377/385; BayObLG Rpfleger 1980, 471/472; OLG Hamm MDR 1971, 137 [OLG Hamm 15.09.1970 - 15 W 281/70] ).

    Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden (RGZ 142, 171/174; BGH LM § 133 BGB [B] Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67/75 f. 1981, 30/34 f.; BayObLG Rpfleger 1980, 471).

  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

    Hierzu muß der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Vertragsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen ( RGZ 142, 171 /174; BGH LM § 133 (B) BGB Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67175 ; BayObLG Rpfleger 1980, 471 ).
  • OLG Zweibrücken, 05.11.1999 - 3 W 112/99

    Rechtmäßigkeit einer Stiftungsgründung durch Testament

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  • BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95

    Auslegung mehrerer nacheinander errichteter gemeinschaftlicher Testamente

    Ist der letzte Wille des Erblassers in mehreren wirksamen Testamenten enthalten, die sich nach seiner Vorstellung ergänzen, so bilden diese Testamente in ihrer Gesamtheit die Erklärung des Erblasserwillens, soweit nicht Verfügungen in einem früheren Testament mit solchen in einem späteren Testament in Widerspruch stehen (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 471, 472; siehe auch BayObLG FamRZ 1994, 191; Staudinger/Otte BGB 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 2064 f. Rn. 68).
  • OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88

    Unrichtigkeit eines erteilten Erbscheins ; Möglichkeit der Bezugnahme auf eine

    Dabei müssen die vom Tatrichter gezogenen Schlußfolgerungen nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder gar noch näher gelegen haben (allgem. Meinung; vgl. statt vieler BayObLG Rpfleger 1980, 471; Senat Rpfleger 1986, 479 und ständige Rechtsprechung; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 12. Aufl., § 27 Rdnr. 42 m. w. N.).
  • BayObLG, 21.05.1996 - 1Z BR 49/96

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Ist der letzte Wille des Erblassers in mehreren wirksamen Testamenten enthalten, die sich nach seiner Vorstellung ergänzen, so bilden diese Testamente in ihrer Gesamtheit die Erklärung des Erblasserwillens, soweit nicht Verfügungen in einem früheren Testament mit solchen in einem späteren Testament in Widerspruch stehen (BayObLG Rpfleger 1980, 471; vgl. auch Staudinger/Otte Vorbem. zu §§ 2064 ff. Rn. 68).
  • OLG Zweibrücken, 10.04.1996 - 3 W 23/96

    Wirksamkeit eines Testaments; Beantragung eines Erbscheins; Ausschlagung des

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  • OLG Zweibrücken, 21.06.1988 - 3 W 3/88

    Erteilung eines unbeschränkten Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.01.1986 - Rpfleger 1986, 479 und 14.08.1986 - 3 W 129/86 - BayObLG Rpfleger 1980, 471; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 12. Aufl., § 27 Rdnr. 42 m. Nw.).
  • LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Dies ist dann der Fall, wenn die vom LG vorgenommene Auslegung möglich ist, mag daneben auch eine andere Auslegung in Betracht kommen, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln (z. B. §§ 133, 157 BGB ) in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (BayObLG Rpfleger 1980, 471 ).
  • BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Auslegung einer

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